Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Urheberrecht
Ur|he|ber|recht, das (Rechtsspr.): a) Recht, über die eigenen schöpferischen Leistungen, Kunstwerke o. Ä. allein zu verfügen: der Autor sieht in dieser Bestimmung eine Verletzung seines -s. b) Gesamtheit der das ↑"Urheberrecht" (a) betreffenden gesetzlichen Bestimmungen: Bislang war das U. auf analoge Verfahren zugeschnitten und vernachlässigte die immer wichtigeren digitalen Online- und Offlinedienste (FAZ 29. 3. 99, 36); die Verleger protestieren gegen eine Änderung des geltenden -es.
Ur|he|ber|recht, das (Rechtsspr.): a) Recht, über die eigenen schöpferischen Leistungen, Kunstwerke o. Ä. allein zu verfügen: der Autor sieht in dieser Bestimmung eine Verletzung seines -s. b) Gesamtheit der das ↑"Urheberrecht" (a) betreffenden gesetzlichen Bestimmungen: Bislang war das U. auf analoge Verfahren zugeschnitten und vernachlässigte die immer wichtigeren digitalen Online- und Offlinedienste (FAZ 29. 3. 99, 36); die Verleger protestieren gegen eine Änderung des geltenden -es.