Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Unterwerfungsklausel
Un|ter|wẹr|fungs|klau|sel, die (Rechtsspr.): (unter bestimmten Voraussetzungen geltende) Erklärung eines Schuldners, sich einer sofortigen Zwangsvollstreckung zu unterwerfen.
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