Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Unterschrift
Ụn|ter|schrift, die; -, -en: 1. zum Zeichen der Bestätigung, des Einverständnisses o. Ä. eigenhändig unter ein Schriftstück, einen Text geschriebener Name: eine schöne, unleserliche U.; seine U. unter etw. setzen; jmds. U. nachahmen, fälschen; er muss seine U. beglaubigen lassen; seine U. verweigern, für etw. geben; -en sammeln; ein Schriftstück ..., das weder die U. eines Vereinsvorstandes noch einer staatlich anerkannten kirchlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Korporation trug (Musil, Mann 226); Herr Heßreiter, mit einem Gänsekiel, ... vollzog die U. (Feuchtwanger, Erfolg 624); er muss das quittieren ... er leistet noch zwei -en (nachdrücklich; unterschreibt noch zweimal; Hohmann, Engel 43); etw. durch seine U. beglaubigen; jmdm. etw. zur U. (zum Unterschreiben) vorlegen. 2. kurz für ↑"Bildunterschrift".
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