Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Untergebene
Un|ter|ge|be|ne, der u. die; -n, -n "Abgeordnete">: jmd., der einem anderen untergeben ist: jmdn. wie einen -n behandeln; Wir alle sind der Meinung, dass die beschworene Gehorsamspflicht des -n keine unbeschränkte ist (NJW 19, 1984, 1086).
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