Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Unterbringungsbefehl
Ụn|ter|brin|gungs|be|fehl, der (Rechtsspr.): (anstelle eines Haftsbefehls) erlassene strafrichterliche Anordnung, dass der Beschuldigte einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus od. einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist.
Ụn|ter|brin|gungs|be|fehl, der (Rechtsspr.): (anstelle eines Haftsbefehls) erlassene strafrichterliche Anordnung, dass der Beschuldigte einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus od. einer Entziehungsanstalt unterzubringen ist.