Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Unpfändbarkeit
Ụn|pfänd|bar|keit [auch: -'- - -], die (Rechtsspr.): das Unpfändbarsein bestimmter lebensnotwendiger Güter (als gesetzlicher Schutz eines Schuldners).
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