Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
topp
tọpp [aus der niederd. Rechtsspr., Bez. des (Hand)schlags (bei Rechtsgeschäften), H. u.] (veraltend): Ausruf der Bekräftigung nach einer vorausgegangenen [mit einem Handschlag besiegelten] Abmachung o. Ä.: einverstanden!: t., die Wette gilt!; ∙ *t. machen (sich einigen): Hat man's nur erst so weit im Reinen, dass die Gemüter t. machen (Schiller, Kabale I, 1).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: topp