Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Tötungsabsicht
Tö|tungs|ab|sicht, die (Rechtsspr.): Absicht, jmdn. zu töten: Für den Fall eines Urteils beantragte sie „Freispruch wegen nicht erwiesener T.“ (MM 22./23. 4. 78, 17); Die Schützen selbst sind in den entsprechenden Prozessen nur verurteilt worden, wenn ihnen die T. nachgewiesen werden konnte (Zeit 22. 8. 97, 3).
Tö|tungs|ab|sicht, die (Rechtsspr.): Absicht, jmdn. zu töten: Für den Fall eines Urteils beantragte sie „Freispruch wegen nicht erwiesener T.“ (MM 22./23. 4. 78, 17); Die Schützen selbst sind in den entsprechenden Prozessen nur verurteilt worden, wenn ihnen die T. nachgewiesen werden konnte (Zeit 22. 8. 97, 3).