Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Trägheitsgesetz
Träg|heits|ge|setz, das (Physik): "Gesetz" (2), nach dem jeder Körper im Zustand der Ruhe od. in einer gleichförmigen Bewegung verharrt, solange keine äußere Kraft auf ihn einwirkt.
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