Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Totschlag
Tot|schlag, der (Rechtsspr.): Tötung eines Menschen, für die das Gericht im Unterschied zum Mord keine niedrigen Beweggründe geltend macht: T. im Affekt; dass sich die Schwester Friedel in Chemnitz zu einem T. an ihrem Mann hatte hinreißen lassen (Kühn, Zeit 365).
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