Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Termin
Ter|min, der; -s, -e [mhd. termin < mlat. terminus = Zahlungsfrist, Termin; inhaltlich abgegrenzter Begriff < lat. terminus = Ziel, Ende, eigtl. = Grenzzeichen, Grenze]: 1. a) (für etw. Bestimmtes) festgelegter Zeitpunkt; Tag, bis zu dem od. an dem etw. geschehen muss: der festgesetzte T. rückte heran; der letzte, äußerste T. für die Zahlung ist der 1. Dezember; der T. passt mir nicht; einen T. festsetzen, vereinbaren, bestimmen, einhalten, überschreiten, versäumen; einen T. [beim Arzt] haben (angemeldet sein); für die nächste Woche haben wir noch, haben wir keine -e mehr frei; sich einen T. geben lassen; an einen T. gebunden sein; etw. auf einen späteren T. verschieben; *zu T. stehen (anstehen, demnächst fällig sein); b) das Treffen zu einem Termin (1 a): sie hat in der nächsten Zeit viele -e; ich habe ihn bei meinem T. in der Stadt gesehen; von T. zu T. hasten. 2. (Rechtsspr.) vom Gericht festgesetzter Zeitpunkt bes. für eine Gerichtsverhandlung: heute ist T. in Sachen ...; [einen] T. haben; einen gerichtlichen T. anberaumen, aufheben, wahrnehmen, versäumen, vertagen, verlegen; etw. im ersten T. verhandeln.
Ter|min, der; -s, -e [mhd. termin < mlat. terminus = Zahlungsfrist, Termin; inhaltlich abgegrenzter Begriff < lat. terminus = Ziel, Ende, eigtl. = Grenzzeichen, Grenze]: 1. a) (für etw. Bestimmtes) festgelegter Zeitpunkt; Tag, bis zu dem od. an dem etw. geschehen muss: der festgesetzte T. rückte heran; der letzte, äußerste T. für die Zahlung ist der 1. Dezember; der T. passt mir nicht; einen T. festsetzen, vereinbaren, bestimmen, einhalten, überschreiten, versäumen; einen T. [beim Arzt] haben (angemeldet sein); für die nächste Woche haben wir noch, haben wir keine -e mehr frei; sich einen T. geben lassen; an einen T. gebunden sein; etw. auf einen späteren T. verschieben; *zu T. stehen (anstehen, demnächst fällig sein); b) das Treffen zu einem Termin (1 a): sie hat in der nächsten Zeit viele -e; ich habe ihn bei meinem T. in der Stadt gesehen; von T. zu T. hasten. 2. (Rechtsspr.) vom Gericht festgesetzter Zeitpunkt bes. für eine Gerichtsverhandlung: heute ist T. in Sachen ...; [einen] T. haben; einen gerichtlichen T. anberaumen, aufheben, wahrnehmen, versäumen, vertagen, verlegen; etw. im ersten T. verhandeln.