Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Teilrente
Teil|ren|te, die: 1. (Form der) Altersrente, bei der der Empfänger nur einen Teil der vollen Rente bezieht u. dafür noch mit einer verringerten Stundenzahl weiter in seinem Beruf arbeitet: Mit 58 Jahren könnte der Bayer-Mann dann T. beantragen (Spiegel 50, 1995, 98). 2. (in der Unfallversicherung) Teil der vollen Rente, die jmd. wegen einer durch Unfall bedingten Minderung seiner Erwerbsfähigkeit bekommt.
Teil|ren|te, die: 1. (Form der) Altersrente, bei der der Empfänger nur einen Teil der vollen Rente bezieht u. dafür noch mit einer verringerten Stundenzahl weiter in seinem Beruf arbeitet: Mit 58 Jahren könnte der Bayer-Mann dann T. beantragen (Spiegel 50, 1995, 98). 2. (in der Unfallversicherung) Teil der vollen Rente, die jmd. wegen einer durch Unfall bedingten Minderung seiner Erwerbsfähigkeit bekommt.