Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Teilhaber
Teil|ha|ber, der; -s, -: jmd., der mit einem Geschäftsanteil an einer Personengesellschaft beteiligt ist; ↑"Sozius" (1); Kompagnon; ↑"Partner" (2): er hat einen T. in seinem Unternehmen; Er habe auch einen Schönheitssalon, als stiller T. (als Teilhaber, der nicht aktiv mitarbeitet; Wiechert, Jeromin-Kinder 171); Ü ein Gefährte der Einsamen, Leidenden, Sterbenden. Unter ihnen taucht er (= Christus) auf ..., ein T. ihrer Geschicke (Thielicke, Ich glaube 143).
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