Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Tatbestand
Tat|be|stand, der: 1. Gesamtheit der unter einem bestimmten Gesichtspunkt bedeutsamen Tatsachen, Gegebenheiten; Sachverhalt, Faktum: Der nackte T. ... ist folgender: Ein vierzehnjähriges Mädchen ... behauptet von sich, übersinnliche Erscheinungen zu haben (Werfel, Bernadette 135); einen T. feststellen, aufnehmen, verschleiern; an diesem T. ist nichts zu ändern. 2. (Rechtsspr.) (gesetzlich festgelegte) Merkmale für eine bestimmte Handlung od. für einen bestimmten Sachverhalt: der T. der vorsätzlichen Tötung, des § 218; mit dieser Äußerung ist der T. der Beleidigung erfüllt.
Tat|be|stand, der: 1. Gesamtheit der unter einem bestimmten Gesichtspunkt bedeutsamen Tatsachen, Gegebenheiten; Sachverhalt, Faktum: Der nackte T. ... ist folgender: Ein vierzehnjähriges Mädchen ... behauptet von sich, übersinnliche Erscheinungen zu haben (Werfel, Bernadette 135); einen T. feststellen, aufnehmen, verschleiern; an diesem T. ist nichts zu ändern. 2. (Rechtsspr.) (gesetzlich festgelegte) Merkmale für eine bestimmte Handlung od. für einen bestimmten Sachverhalt: der T. der vorsätzlichen Tötung, des § 218; mit dieser Äußerung ist der T. der Beleidigung erfüllt.