Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Tatbegehung
Tat|be|ge|hung, die; -, -en (Rechtsspr.): Ausführung einer Straftat: Insbesondere falle auf, dass die T. (= im Bereich der organisierten Kriminalität) zunehmend „hochaggressiv ...“ verlaufe (Welt 23. 4. 93, 1).
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