Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Tabu
Ta|bu, das; -s, -s: 1. (Völkerk.) Verbot, bestimmte Handlungen auszuführen, bes. geheiligte Personen od. Gegenstände zu berühren, anzublicken, zu nennen, bestimmte Speisen zu genießen: etw. ist mit [einem] T. belegt, durch [ein] T. geschützt. 2. (bildungsspr.) ungeschriebenes Gesetz, das aufgrund bestimmter Anschauungen innerhalb einer Gesellschaft verbietet, bestimmte Dinge zu tun: ein gesellschaftliches T.; ein T. errichten, aufrichten, verletzen, brechen; Ab 1954 lockerte der westdeutsche Film die -s, mit denen er zuvor jedes zeitgeschichtliche Thema belegt hatte (Gregor, Film 172); an ein/einem T. rühren; Manipulationen an der Keimbahn des Menschen ... galten unter Humangenetikern bislang als T. (als etwas, woran man nicht rührt; natur 2, 1991, 47); gegen ein T. verstoßen; die ... Abordnung ... brach auch gleich mit einem T. ...: Israelis, Palästinenser und Jordanier schüttelten sich die Hände (Tages Anzeiger 5. 11. 91, 1).
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