Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
subsidiär
sub|si|di|är [frz. subsidiaire < lat. subsidiarius = als Aushilfe dienend, zu: subsidium, ↑"Subsidium"] (bildungsspr., Fachspr.): a) unterstützend, Hilfe leistend: Die -e Mitfinanzierung durch den Bund (NZZ 22. 12. 83, 19); die Jugendämter selber sollten ... nur unterstützend („subsidiär“) tätig werden (Spiegel 3, 1974, 39); b) behelfsmäßig, als Behelf dienend: dass für bestimmte Streitigkeiten eine -e Zuständigkeit des BVerfG besteht, wenn kein Landesverfassungsgericht zuständig ist (Fraenkel, Staat 339).
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