Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
subaltern
sub|al|tẹrn [spätlat. subalternus = untergeordnet, aus lat. sub = unter(halb) u. alternus, Alternative]: 1. a) nur einen untergeordneten Rang einnehmend, nur beschränkte Entscheidungsbefugnisse habend: ein -er Beamter; ∙ dass er ... eins der -en (niedrigeren) Ämter übernehmen ... wolle (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 2); b) (bildungsspr. abwertend) geistig unselbstständig, auf einem niedrigen geistigen Niveau stehend: selbst die -en Geister wussten sich überzeugt, dass sie unendlich erhaben (= über die Hölle) seien (Thielicke, Ich glaube 162); Denn sein gedankliches Niveau ist s. und seine Sprache debil (Deschner, Talente 46). 2. (bildungsspr. abwertend) in beflissener Weise unterwürfig, untertänig, devot: Doch in diesem Lachen war nicht der geringste Versuch, sich anbiedern zu wollen. Keine so genannte -e Lache! (Kirst, 08/15, 292).
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