Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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stützen
stụ̈t|zen [mhd. in: be-, uf-, understützen, ahd. in: er-, untarstuzzen, zu einem Subst. mit der Bed. „Stütze, Pfosten“ u. eigtl. = Stützen unter etw. setzen, von unten halten]: 1. durch eine ↑"Stütze" (1, 2) Halt geben; von der Seite od. von unten her abstützen, unterstützen (um etw. in seiner Lage zu halten): eine Mauer, einen Ast s.; Mitten auf der Straße stand Nadja. Sie trank aus einer Bierdose und schwankte hin und her. Einer der Jungen aus ihrer Clique stützte sie, damit sie nicht umfiel. (Thor [Übers.], Ich 56); das Gewölbe wird von Säulen gestützt; der Verletzte wurde von zwei Personen gestützt (sie fassten ihn beim Gehen unter); Ü ein Regime s.; Lobbyismus: Verbände stützen die Parteien, Parteien nützen den Verbänden (Dönhoff, Ära 35). 2. a) etw., jmdn. als ↑"Stütze" (2) brauchen, benutzen; sich aufstützen: sich auf jmdn., auf einen Stock s.; sich [mit den Händen, den Ellenbogen] auf den Tisch s.; sich auf die Ellenbogen s.; Ü er kann sich auf reiche Erfahrungen s.; Überall, wo das Christentum sich auf die Masse stützte, herrschten Verbrechen und Terror (Thieß, Reich 331); b) etw. auf etw. aufstützen; etw. abstützen: die Hände in die Seiten s.; den Kopf in die Hände s.; er stützte ... die Faust unter sein Kinn (Hausmann, Abel 163); das Kinn auf die gefalteten Hände gestützt (Ott, Haie 315); Ü Gestützt auf seine Erkenntnis, dass es keinen Menschen gibt, ohne den man nicht leben könnte, zeigt er ihr jederzeit, dass er ohne sie leben kann (Frisch, Gantenbein 367); Luhmanns Annahme einer prinzipiell unbegrenzten Erweiterung der administrativen Steuerungskapazität, ... dürfte sich mit Indikatoren aus dem Erfahrungsbereich der politischen Planung kaum s. lassen (Habermas, Spätkapitalismus 189); Briefe von seiner und der Jesuiten Hand ... stützten die Anklage (Schneider, Erdbeben 126). 3. auf etw. beruhen; etw. zur Grundlage haben: das Urteil stützt sich auf Indizien; etw. stützt sich auf Fakten, auf bloße Vermutungen; Denn wo stützte sich eine Lehre noch auf „sinnliche Wahrnehmungen“ ...? (Thieß, Reich 148). 4. a) (Bankw., Börsenw.) durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Stützungskäufe) einen Wertverlust von etw. verhindern: eine Währung s.; Die Börse hatte sich in den Kopf gesetzt, dass der Kurs der Volksaktie auf dieser Basis gestützt werden müsse (Welt 23. 8. 65, 9); b) (Wirtsch.) durch bestimmte Maßnahmen (z. B. Zuschüsse) die Preise von Konsumgütern niedrig halten: staatlich gestützte Preise.
stụ̈t|zen