Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
streitig
strei|tig [mhd. strītec, ahd. strītig = kampflustig; starrsinnig]: 1. (seltener) strittig, umstritten: eine Lösung der zahlreichen ... -en Einzelfragen (Börsenblatt 22, 1973, 1 727); *jmdm. jmdn., etw. s. machen (jmdm. das Anrecht auf jmdn., etw. bestreiten, jmdn., etw. für sich beanspruchen): plötzlich kommen ... andere Katzen und machen den kranken Tieren das Futter s. (Fels, Kanakenfauna 98); Den Bürgern soll ihr heiligstes Gut s. gemacht werden - das Auto (natur 6, 1994, 8). 2. (Rechtsspr.) sich widersprechend, umstritten u. daher die Entscheidung eines Gerichts nötig machend; den Gegenstand eines Rechtsstreites darstellend: -e Tatsachen, Ansprüche; eine -e Verhandlung (Verhandlung mit streitigem Gegenstand); „Ein -es Scheidungsverfahren“, fanden drei Richter, „bringt für die Parteien regelmäßig schon so viele Belastungen mit sich“ (Spiegel 3, 1977, 45).
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