Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
strafwürdig
straf|wür|dig (Rechtsspr.): eine [gerichtliche] Strafe verdienend: ein -es Verhalten; weder dumpf noch instinktiv, noch in kaltblütiger Berechnung ist eine -e Tat begangen worden (Noack, Prozesse 185); da in der Schweiz die einfache Steuerhinterziehung nicht s. ist (Badische Zeitung 12. 5. 84, 3).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: strafwürdig