Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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straf|mün|dig (Rechtsspr.): alt genug, um für strafbare Handlungen belangt werden zu können: Die beiden haben noch nicht -e Jugendliche zu einer Reihe von Kaufhausdiebstählen angestiftet (Hörzu 18, 1977, 72).
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