Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
strafbewehrt
straf|be|wehrt [zu ↑"bewehren" in der veralteten Bed. „zum Schutz (gegen etwas) mit etwas versehen“] (Rechtsspr.): mit Strafe bedroht: ein -es Verbrechen; eine -e Handlung, Tat; die -e Vermummung; Diebstahl ist s.; Während für den liberalen Minister die Frage eines strafbewehrten Vermummungsverbots (eines strafbewehrten Verstoßes gegen das Vermummungsverbot) noch nicht eindeutig geklärt ist (MM 12. 11. 87, 1).
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