Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
stempeln
stẹm|peln [mniederd. stempeln; 5: seit etwa 1930, eigtl. = aufgrund eines amtl. Stempels Arbeitslosenunterstützung beziehen]: 1. etw. mit einem ↑"Stempel" (2) versehen, um es dadurch in bestimmter Weise zu kennzeichnen, für gültig od. ungültig zu erklären: einen Ausweis, Pass s.; Briefe, Postkarten, Formulare s.; die Briefmarken sind gestempelt (durch einen Poststempel entwertet). 2. durch Stempelaufdruck hervorbringen, erscheinen lassen: das Datum s.; Name und Anschrift auf den Briefumschlag s. 3. mit einem ↑"Stempel" (4) versehen: Gold-, Silberwaren s.; die Bestecke sind 800 gestempelt. 4. in negativer Weise als etw. Bestimmtes kennzeichnen, in eine bestimmte Kategorie fest einordnen: jmdn. zum Lügner, zum Verbrecher s.; er will mich mit allen und nicht immer den feinsten Mitteln zur Schuldigen s. (Maass, Gouffé 309); War auf einem Konzil ein Bischof zum Ketzer gestempelt worden, ... (Thieß, Reich 336); Wer nicht für Atomwaffen in deutscher Hand ist, wird zum Vaterlandsverräter gestempelt (Dönhoff, Ära 50); dieser Misserfolg stempelt ihn zum Versager; dass die private Wirtschaft zum Sündenbock gestempelt wird (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 1). 5. (ugs. veraltend) Arbeitslosengeld, -hilfe beziehen: In 28 Gemeinden des Kantons stempeln 10 oder mehr Arbeitslose (NZZ 23. 10. 86, 34); als er entdeckte, dass sie ihm ihren stempelnden Vater unterschlagen hatte (Giordano, Die Bertinis 108); Kreibel geht s., holt an den festgesetzten Tagen seine Unterstützung ab (Bredel, Prüfung 344).
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