Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
schwören
schwö|ren [mhd. swern, swer(i)gen, ahd. swerian, eigtl. = (vor Gericht) sprechen, Rede stehen]: 1. a) einen Eid, Schwur leisten, ablegen: feierlich, öffentlich, vor Gericht s.; mit erhobener Hand s.; auf die Verfassung s.; falsch s. (einen Falscheid od. Meineid ablegen); einen Schwur, Eid, Meineid s.; den Fahneneid, Amtseid s.; b) in einem Eid, Schwur versichern od. geloben: nach der Vernehmung muss der Zeuge s., dass er die Wahrheit gesagt hat; ich schwöre es [so wahr mir Gott helfe] (Eidesformel); ich könnte, möchte s. (ugs.; bin ganz sicher, fest davon überzeugt), dass er es war; ich hätte s. können (ugs.; war fest davon überzeugt), dass heute Donnerstag ist. 2. a) nachdrücklich [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] versichern; beteuern: ich schwöre [dir], dass ich nichts weiß; er schwor bei seiner Ehre, bei allen Heiligen, bei Gott, unschuldig zu sein; ich schwöre es bei meinem Augenlicht, dass es wahr ist (Praunheim, Sex 105); b) geloben; [unter Verwendung von Beteuerungsformeln] feierlich versprechen: er hat [mir] geschworen, das nie wieder zu tun; wir schworen uns ewige Treue; du kriegst es mit mir zu tun, das schwör ich dir (ugs.; darauf kannst du dich verlassen). 3. (ugs.) sich etw. ganz fest vornehmen: da hab' ich mir geschworen ..., das zahl' ich denen heim (M. Walser, Eiche 28); weil der eine sich geschworen hat, nie wieder in ein Flugzeug zu steigen (Grzimek, Serengeti 90). 4. jmdn., etw. (für einen bestimmten Zweck) für am besten geeignet halten: meine Mutter schwört [in solchen Fällen] auf ihren Kräutertee; jeder hat seine eigene Methode, auf die er schwört; sie hält ihn für einen Scharlatan, aber ihr Mann schwört nun mal auf ihn; Ebenso wie bei den Türen schwört Aldra auch bei Fenstern auf das Naturmaterial Holz (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 39). ∙ 5. Richter des heimlichen Gerichts, schwurt (ihr schwort) auf Strang und Schwert, unsträflich zu sein, zu richten im Verborgnen, zu strafen im Verborgnen (Goethe, Götz V); da fuhr der Sultan auf und schwur in seinem Grimm ... (Wieland, Wintermärchen 2, 1074 f.).
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