Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
schuldunfähig
schụld|un|fä|hig (Rechtsspr.): nicht schuldfähig: Marks wollte mithilfe der Psychiatrie beweisen, dass sein Mandant geisteskrank und s. ist (Spiegel 36, 1981, 119); Das Gericht erklärte den 30-jährigen Cuxhavener wegen einer Hirnstörung für s. (MM 24. 10. 80, 16).
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