Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
schuldig
schụl|dig [mhd. schuldec, ahd. sculdig]: 1. (an etw.) [die] Schuld tragend, in Bezug auf jmdn., etw. Schuld auf sich geladen habend: die -e Person; Keiner der -en Fahrzeuglenker war Ausländer (NZZ 10. 8. 84, 5); der Angeklagte ist [des Mordes] s.; Eine Gruppe von Geschworenen antwortet auf die Frage eines Beamten, wessen die heute verurteilten Leute s. seien ... (Sieburg, Robespierre 202); sie hat sich des Betruges s. gemacht (geh.; hat einen Betrug begangen); [an jmdm.] s. werden (Schuld auf sich laden [indem man jmdm. ein Unrecht zufügt]); sie ist an dem Unglück s. (schuld); sich s. fühlen, bekennen; jmdn. für s. erklären, befinden; s. (als schuldiger Teil) geschieden werden; auf s. plädieren (Rechtsspr.; die Schuldigsprechung beantragen); auf s. erkennen (Rechtsspr.; einen Schuldspruch fällen); *jmdn. s. sprechen (jmdn. gerichtlich verurteilen): ... forderte er, ihn in zwei Fällen des versuchten schweren Raubes s. zu sprechen (Noack, Prozesse 125). 2. a) (als materielle Gegenleistung) zu geben verpflichtet: jmdm. [noch] Geld, 100 Mark, eine Monatsmiete s. sein (schulden); was bin ich Ihnen s.? (was habe ich zu bezahlen?); nur weil man so verfuhr, war ihm der Staat keine Haftentschädigung s. (Mostar, Unschuldig 52); Nun war ich schon drei Wochen die Rechnung für Tantine s. geblieben (Salomon, Boche 63); Ü jmdm. Dank, Rechenschaft, eine Erklärung s. sein; War er dem Beamten Schlimbach überhaupt Solidarität s.? (Kühn, Zeit 138); den Beweis hierfür bist du mir noch s. geblieben (hast du mir noch nicht gegeben, geliefert); eine schwache CSSR-Elf, die zu wenig kämpfte und auch spielerisch allzu vieles s. blieb (Vaterland 28. 3. 85, 1); das ist sie sich selbst s. (ihr Ehrgefühl verlangt es von ihr); *jmdm. nichts s. bleiben (auf jmds. Angriff mit gleicher Schärfe reagieren); ∙ Zum Herrn bist du dich s. dem verwaisten Land, weil du des andern Herrscherhauptes uns beraubt (Schiller, Braut v. Messina 2642 f.); b) aus Gründen des Anstandes, der Höflichkeit geboten, gebührend, geziemend: jmdm. die -e Achtung erweisen; ..., ob der Adjutant des Divisionärs die Höflichkeit so weit außer Acht lassen werde, einer älteren Dame die -e Aufwartung zu verweigern (A. Zweig, Grischa 381); mit dem -en Respekt; ∙ c) *jmdm., einer Sache etw. s. sein (jmdm., einer Sache etw. verdanken): Alfonsen bin ich s., was ich tat; nun möcht' ich ihm auch die Vollendung danken (Goethe, Torquato Tasso IV, 4); nun wollte Wilhelm wenigstens zu Theresens Herzen rein vom Herzen reden und ihrer Entschließung und Entscheidung sein Schicksal s. sein (Goethe, Lehrjahre VIII, 1).
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Ansicht: schuldig