Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
schlichten
schlịch|ten [mhd., ahd. slihten, zu ↑"schlecht" in der alten Bed. „eben, glatt“, also eigtl. = ebnen, glätten]: 1. als unbeteiligter Dritter zwischen streitenden Parteien vermitteln u. deren Streit beilegen: es gelang ihr nicht, den Streit zu s.; auf dem Reichstag ... werden sehr weltliche und sehr nördliche Händel geschlichtet werden (Benrath, Konstanze 97); schlichtend [in eine Auseinandersetzung] eingreifen. 2. (Fachspr.) a) (eine Oberfläche) glätten: ein hölzernes, metallenes Werkstück, eine Oberfläche s.; b) (Leder) weich u. geschmeidig machen; c) (Kettfäden) mit einer leimartigen Flüssigkeit behandeln, um sie widerstandsfähiger zu machen. 3. ordnen, ↑"richten" (4 a): er schlichtete seine Schreibbücher so lange, bis ihre Rücken so bleirecht aufeinander lagen wie eine preußische Fronte (Jean Paul, Wutz 11).
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