Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
sanktionieren
sank|ti|o|nie|ren [frz. sanctionner, zu: sanction, ↑"Sanktion"]: 1. a) (bildungsspr.) [öffentlich, als Autorität] billigen, gutheißen [u. dadurch legitimieren]: Umweltzerstörungen aus ökonomischen Motiven s.; durch Kirchen, die eher einen Atomkrieg sanktionieren als eine „Sünde“ gegen das Fleisch (Deschner, Talente 361); Die wohlwollende Freundlichkeit, mit der er uns entließ, schien mir zu besagen, dass er unsere Liebe, wenn auch nicht öffentlich, so doch im Stillen sanktionierte (Ziegler, Labyrinth 286); mit der staatlich sanktionierten Ermordung ... unbequemer Politiker (Fraenkel, Staat 207); b) (Rechtsspr.) einer Sache Gesetzeskraft verleihen, ein Gesetz bestätigen: das Parlament hat den Gesetzentwurf sanktioniert; durch den Friedensvertrag wurde die Annexion sanktioniert (auf eine rechtliche Grundlage gestellt); Die 1975 verfügten Verstaatlichungen und die Landreformen wurden von der Verfassung sanktioniert (Saarbr. Zeitung 4. 12. 79, 2). 2. a) (Soziol.) mit Sanktionen (2 b) belegen: die soziale Umwelt sanktioniert (bestraft) jeden Regelverstoß; Lebensgemeinschaften von Homosexuellen sind ... sozial negativ sanktioniert (Schmidt, Strichjungengespräche 248); b) (bildungsspr.) mit Sanktionen (2 c) belegen: die Teilnahme an einem offiziellen Streik darf vom Arbeitgeber nicht sanktioniert werden; Wie man Straftaten auf der Datenautobahn s. kann, ist seit langem ein weltweit heiß diskutiertes Thema (Tagesspiegel 17. 3. 99, 38).
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