Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Strafverfügung
Straf|ver|fü|gung, die (Rechtsspr.): a) (früher, noch österr.) Festsetzung einer Strafe in Form einer Geldbuße für ein geringfügiges Delikt ohne gerichtliche Verhandlung; b) (schweiz.) bei Einspruch gegen einen ↑"Strafbescheid" (b) nach erneuter Prüfung getroffene richterliche Entscheidung über eine Strafe.
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