Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Strafe
Stra|fe, die; -, -n [mhd. strāfe = Tadel; Züchtigung]: a) etw., womit jmd. bestraft wird, was jmdm. zur Vergeltung, zur Sühne für ein begangenes Unrecht, eine unüberlegte Tat (in Form des Zwangs, etw. Unangenehmes zu tun od. zu erdulden) auferlegt wird: eine hohe, schwere, abschreckende, exemplarische, drakonische, strenge, [un]gerechte, empfindliche, grausame, [un]verdiente, leichte, milde S.; eine gerichtliche, disziplinarische S.; eine körperliche S. (Züchtigung); zeitliche, ewige -n (kath. Rel.; im Fegefeuer, in der Hölle abzubüßende Strafen); die S. fiel glimpflich aus; auf dieses Delikt steht eine hohe S. (es wird hart bestraft); jmdm. eine S. androhen, auferlegen, aufbrummen; man hat ihm die S. ganz, teilweise erlassen, geschenkt; eine S. aufheben, aufschieben, verschärfen, mildern, vollstrecken, vollziehen; eine S. aussprechen, [über jmdn.] verhängen; du hast eine harte S. verdient (Kirst, Aufruhr 218); Einheiten, die sich schlecht schlugen, erhielten entehrende -n (Thieß, Reich 601); er hat seine S. bekommen, weg (ugs.; ist bestraft worden); sie wird ihre S. noch finden; er wird seiner [gerechten] S. nicht entgehen; sie empfand diese Arbeit als S. (sie fiel ihr sehr schwer); etw. ist bei S. verboten (Amtsdt.; wird bestraft); Kein Mensch darf bei schwerster S. aus den Wagen heraus, solange wir hier auf dieser Station stehen! (Leonhard, Revolution 112); (geh.:) jmdn., eine Tat mit einer S. belegen; Jeder Verstoß gegen ihre Anordnungen wurde mit verschärften -n ... geahndet (Fraenkel, Staat 322); etw. steht unter S. (wird bestraft); etw. unter S. stellen (drohen, etw. zu bestrafen); Der Angriffskrieg ... galt weder als verboten, noch stellte irgendein Gesetz ihn unter S. (NJW 19, 1984, 1085); zu einer S. verurteilt werden; zur S. (als Strafe) durfte er nicht mit ins Kino; Bei der zweiten Frage habe ich total versagt und musste zur S. drei Runden um den ganzen Urbansportplatz laufen (Borkowski, Wer 26); R S. muss sein!; das ist die S. [dafür]! (das kommt davon!); das ist ja eine S. Gottes!; Ü die S. folgt auf dem Fuß (etw. tritt als negative Folge von etw., was nicht gebilligt wird, ein); das ist die S. für deine Gutmütigkeit, deinen Leichtsinn! (das hast du nun von deiner Gutmütigkeit, deinem Leichtsinn!); es ist eine S. (es ist schwer zu ertragen), mit ihm arbeiten zu müssen; *jmdn. in S. nehmen (Rechtsspr.; jmdn. bestrafen); b) Freiheitsstrafe: Sie nehmen lieber eine längere, aber zeitlich genau begrenzte S. in Kauf (Noack, Prozesse 243); eine S. antreten, verbüßen, absitzen; das Gericht setzte die S. zur Bewährung aus; c) Geldbuße: S. zahlen, bezahlen müssen; die Polizei erhob, kassierte von den Parksündern eine S. [von zwanzig Mark]; zu schnelles Fahren kostet S.
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