Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Strafbefehl
Straf|be|fehl, der (Rechtsspr.): auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Gericht ohne Verhandlung verhängte Strafe für geringfügige Delikte: erst vor zwei Wochen hat Viereck wegen einer ähnlichen Sache, einer Versammlung in Langenhausen ..., einen S. bekommen (Kühn, Zeit 152).
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