Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Stillhalteabkommen
Stịll|hal|te|ab|kom|men, das: a) (Bankw.) Übereinkunft zwischen Gläubigern u. Schuldnern über die Stundung von Krediten; b) Übereinkunft zwischen Parteien, die entgegengesetzte Interessen vertreten, für einen bestimmten Zeitraum auf Auseinandersetzungen zu verzichten: Ausgerechnet der Exmonopolist Deutsche Telekom ... kündigte vor drei Wochen das S. unter den Mobilfunkern auf (Wirtschaftswoche 30, 1998, 45).
Stịll|hal|te|ab|kom|men, das: a) (Bankw.) Übereinkunft zwischen Gläubigern u. Schuldnern über die Stundung von Krediten; b) Übereinkunft zwischen Parteien, die entgegengesetzte Interessen vertreten, für einen bestimmten Zeitraum auf Auseinandersetzungen zu verzichten: Ausgerechnet der Exmonopolist Deutsche Telekom ... kündigte vor drei Wochen das S. unter den Mobilfunkern auf (Wirtschaftswoche 30, 1998, 45).