Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Stiftung
Stịf|tung, die; -, -en [mhd. stiftunge, ahd. stiftunga]: 1. a) (Rechtsspr.) Schenkung, die an einen bestimmten Zweck gebunden ist, durch die etw. gegründet, gefördert wird: eine private, öffentliche, staatliche, wohltätige S.; eine S. an jmdn. machen; er erhält Geld aus einer S.; b) Institution, Anstalt o. Ä., die durch eine ↑"Stiftung" (1 a) finanziert, unterhalten wird: eine geistliche S.; Das Sanatorium, eine staatliche S. von einer wohltätigen Schwester (Jens, Mann 52); eine S. des bürgerlichen, des öffentlichen Rechts; eine S. errichten, verwalten. 2. das Stiften (2 a): für die S. des Krankenwagens hat sie einen Teil ihres Vermögens geopfert.
Stịf|tung, die; -, -en [mhd. stiftunge, ahd. stiftunga]: 1. a) (Rechtsspr.) Schenkung, die an einen bestimmten Zweck gebunden ist, durch die etw. gegründet, gefördert wird: eine private, öffentliche, staatliche, wohltätige S.; eine S. an jmdn. machen; er erhält Geld aus einer S.; b) Institution, Anstalt o. Ä., die durch eine ↑"Stiftung" (1 a) finanziert, unterhalten wird: eine geistliche S.; Das Sanatorium, eine staatliche S. von einer wohltätigen Schwester (Jens, Mann 52); eine S. des bürgerlichen, des öffentlichen Rechts; eine S. errichten, verwalten. 2. das Stiften (2 a): für die S. des Krankenwagens hat sie einen Teil ihres Vermögens geopfert.