Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Standrecht
Stạnd|recht, das [urspr. Bez. für kurze (eigtl. = im Stehen durchgeführte) Gerichtsverfahren]: (in bestimmten Situationen vom Militär wahrgenommenes) Recht, nach vereinfachten Strafverfahren Urteile (bes. das Todesurteil) zu verhängen u. zu vollstrecken.
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