Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Staatseigentum
Staats|ei|gen|tum, das : a) "Eigentum" (1 b) des Staates: etw. in S. überführen; b) etw., was sich in ↑"Staatseigentum" (a) befindet: S. sein.
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