Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Sondervermögen
Sọn|der|ver|mö|gen, das (Rechtsspr.): Vermögen, dem das Gesetz eine rechtliche Sonderstellung einräumt, ohne dass eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit besteht (z. B. Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft).
Sọn|der|ver|mö|gen, das (Rechtsspr.): Vermögen, dem das Gesetz eine rechtliche Sonderstellung einräumt, ohne dass eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit besteht (z. B. Vermögen einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft).