Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Sondergericht
Sọn|der|ge|richt, das: 1. (nationalsoz.) (bei einem Oberlandesgericht, zur Verfolgung politischer Gegner gebildetes) Gericht zur raschen Aburteilung als politisch angesehener Straftaten: Fast drei Jahre lang wiederholte er (= Dompfarrer Lichtenberg) dieses Abendgebet für die Juden täglich öffentlich von der Kanzel herab - bis er im September 1943 denunziert wurde. ... Im Mai 1942 das Urteil eines -s: zwei Jahre Haft wegen »Kanzelmissbrauchs« und Verstoßes gegen das »Heimtückegesetz«. (Zeit 21. 6. 96, 65); Er (= der deutsche Bundestag) hat ... festgestellt, »dass die als Volksgerichtshof bezeichnete Institution kein Gericht im rechtsstaatlichen Sinne ... war«. Dasselbe sollte gelten für die SS-Stand- und -Sondergerichte ... (Zeit 12. 4. 96, 4). 2. Gericht, das auf einem bestimmten Sachgebiet anstelle eines sonst zuständigen Gerichts entscheidet (z. B. Ehrengericht).
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