Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Sekundogenitur
Se|kun|do|ge|ni|tur, die; -, -en [zu lat. secundo = zweitens u. genitura = Geburt] (Rechtsspr. früher): Besitz[recht], Anspruch des Zweitgeborenen u. seiner Linie (in Fürstenhäusern).
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