Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Schöffe
Schọ̈f|fe, der; -n, -n [mhd. scheffe(ne), schepfe(ne), ahd. sceffino, scaffin, eigtl. = der (An)ordnende, zu ↑"schaffen" in dessen alter Bed. „anordnen“]: bei Gerichten ehrenamtlich eingesetzter Laie, der zusammen mit dem Richter die Tat des Angeklagten beurteilt u. das Maß der Strafe festlegt: Das Gericht, drei Richter in schwarzen Roben und sechs -n, saß an der Stirn des Saals (Schlink, Vorleser 91); ein Schöffengericht besteht aus einem Berufsrichter, dem vorsitzenden Richter und zwei -n; jmdn. zum -n berufen, wählen.
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