Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Schweigen
Schwei|gen, das; -s [mhd. swīgen]: das Nichtreden; das Nicht-mehr-Reden: es trat ein eisiges, beklommenes S. ein; es herrschte betretenes, peinliches, verlegenes, tiefes S.; die Männer nahmen ihr S. als Zustimmung; das S. brechen (endlich [wieder] reden, aussagen); man betrachtet sein S. als Zustimmung; die Ermittler trafen auf eine Mauer des Schweigens (niemand war bereit, ihnen Auskunft zu geben); jmd. ist zum S. verurteilt (darf od. kann aus einem bestimmten Grund nicht aussagen); R S. im Lande/im Walde ([aus Verlegenheit od. Angst] wagt niemand etw. zu sagen); *sich in S. hüllen (sich geheimnisvoll über etw. nicht äußern u. dadurch zu Vermutungen Anlass geben); jmdn. zum S. bringen (1. jmdn. [mit Gewalt, Drohungen, Versprechungen o. Ä.] veranlassen, nichts mehr zu äußern. 2. verhüll.; jmdn. töten).
Schwei|gen, das; -s [mhd. swīgen]: das Nichtreden; das Nicht-mehr-Reden: es trat ein eisiges, beklommenes S. ein; es herrschte betretenes, peinliches, verlegenes, tiefes S.; die Männer nahmen ihr S. als Zustimmung; das S. brechen (endlich [wieder] reden, aussagen); man betrachtet sein S. als Zustimmung; die Ermittler trafen auf eine Mauer des Schweigens (niemand war bereit, ihnen Auskunft zu geben); jmd. ist zum S. verurteilt (darf od. kann aus einem bestimmten Grund nicht aussagen); R S. im Lande/im Walde ([aus Verlegenheit od. Angst] wagt niemand etw. zu sagen); *sich in S. hüllen (sich geheimnisvoll über etw. nicht äußern u. dadurch zu Vermutungen Anlass geben); jmdn. zum S. bringen (1. jmdn. [mit Gewalt, Drohungen, Versprechungen o. Ä.] veranlassen, nichts mehr zu äußern. 2. verhüll.; jmdn. töten).