Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Schutzmacht
Schụtz|macht, die (Politik): 1. Staat, der die Wahrnehmung der Rechte u. Interessen eines dritten Staates gegenüber einem fremden Staat übernommen hat. 2. Staat, der einem anderen Staat Schutz gegen Angriffe von dritter Seite garantiert. 3. Staat, der eine Schutzherrschaft o. Ä. ausübt.
Schụtz|macht, die (Politik): 1. Staat, der die Wahrnehmung der Rechte u. Interessen eines dritten Staates gegenüber einem fremden Staat übernommen hat. 2. Staat, der einem anderen Staat Schutz gegen Angriffe von dritter Seite garantiert. 3. Staat, der eine Schutzherrschaft o. Ä. ausübt.