Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Schutzherrschaft
Schụtz|herr|schaft, die: 1. a) Amt, Funktion des Schutzherrn (1 a); b) Oberhoheit in bestimmten Angelegenheiten (bes. Außenpolitik, Verteidigung od. auch Verwaltung), die ein od. mehrere Staaten über ein fremdes, unter ihren Schutz gestelltes Staatsgebiet ausüben. 2. (veraltet) Schirmherrschaft.
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