Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Schutzherr
Schụtz|herr, der: 1. a) (früher) jmd., der Inhaber besonderer Macht über bestimmte unter seinen Schutz gestellte Abhängige war; b) Inhaber der ↑"Schutzherrschaft" (1 b) über ein Gebiet. 2. (veraltet) Schirmherr.
Schụtz|herr, der: 1. a) (früher) jmd., der Inhaber besonderer Macht über bestimmte unter seinen Schutz gestellte Abhängige war; b) Inhaber der ↑"Schutzherrschaft" (1 b) über ein Gebiet. 2. (veraltet) Schirmherr.