Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Schuldtragende
Schụld|tra|gen|de, der u. die; -n, -n "Abgeordnete">: jmd., der die ↑"Schuld" (1) (an etw.) trägt: der S. kann für den Schaden haftbar gemacht werden.
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