Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Schuldigkeit
Schụl|dig|keit, die; -, -en: 1. das Schuldigsein: Vergil hat seine S. gegenüber Homer nicht verheimlicht (Fest, Im Gegenlicht 256); *seine [Pflicht und] S. tun (dasjenige tun, wozu man verpflichtet ist); seine S. getan haben (ugs.; seinen Zweck erfüllt haben, ausgedient haben u. nicht mehr gebraucht werden): das Provisorium hat jetzt seine S. getan; So sinnvoll der Schmerz im Gefüge des Lebens jedoch ist - wenn die Diagnose gestellt ist, hat er seine S. getan (Medizin II, 11); sobald er seine S. getan hat, werden sie ihn in die Wüste schicken. 2. (veraltend) Betrag, den man jmdm. für etw. ↑"schuldig" (2) ist: Als ich ... den Wirt nach meiner S. fragte, weigerte er sich, Geld von mir anzunehmen (Buber, Gog 115).
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