Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Schuld
Schụld, die; -, -en [mhd. schulde, schult, ahd. sculd(a), zu: sculan = ↑"sollen" in dessen urspr. Bed. »schulden« u. eigtl. = Geschuldetes]: 1. Ursache von etw. Unangenehmem, Bösem od. eines Unglücks, das Verantwortlichsein, die Verantwortung dafür: es ist nicht seine, ihn trifft keine S. (er ist nicht dafür verantwortlich zu machen, kann nichts dazu); die S. liegt an, bei mir; er hat, trägt die S. an dem Misserfolg, Unfall; jmdm., den Umständen die S. an etw. zuschreiben; die, alle S. auf jmdn. abzuwälzen suchen; ..., wenn ich sie zu trösten suchte und ihr riet, alle S. auf mich zu schieben (Salomon, Boche 61); Der Schlag misslingt, jeder schiebt dem anderen die S. zu (Sieburg, Blick 25); Grundfalsch war es ..., wenn etwa diese Rupp die ganze S. auf sich nehmen würde, um ihren Mann vor dem Gefängnis zu retten (Baum, Paris 36); jmdm. die S. [an etw.] geben (jmdn. [für etw.] verantwortlich machen); *[an etw.] S. haben ([an etw.] die Schuld haben, [für etw.] verantwortlich sein): immer soll ich an allem S. haben!; jmdm., einer Sache [an etw.] S. geben (jmdn., etw. für etw. verantwortlich machen): ich gebe dir ja gar nicht S. [daran]. 2. bestimmtes Verhalten, bestimmte Tat, womit jmd. gegen Werte, Normen verstößt; begangenes Unrecht, sittliches Versagen, strafbare Verfehlung: S. und Sühne; eine persönliche, kollektive S.; und wenn ich jetzt von S. spreche, so meine ich die gegenüber unserem in die Irre geführten und in seiner physischen Existenz bedrohten Volk! (Plievier, Stalingrad 345); er hat eine schwere S. auf sich geladen (geh.; hat sich ein schweres Vergehen zuschulden kommen lassen); Die Eisenbahnbehörde bestritt hartnäckig jede S. (Feuchtwanger, Erfolg 115); sich keiner S. bewusst sein (sich nicht schuldig fühlen; nicht das Gefühl haben, etw. falsch gemacht zu haben); Gott um Vergebung unserer S. (Sünden) bitten; *sich etw. zu -en kommen lassen (↑"zuschulden"). 3. Geldbetrag, den jmd. einem anderen schuldig ist: Die S. der Stadt reduzierte sich vorübergehend von ... (NZZ 1./2. 5. 83, 22); [bei jmdm.] -en haben/machen; eine S. tilgen, löschen; jmdm. eine S. erlassen; -en eintreiben, einklagen, einfordern, einziehen; seine -en begleichen, abzahlen, bezahlen; in -en (Verschuldung) geraten; sich in -en stürzen (viele Schulden machen); *mehr -en als Haare auf dem Kopf haben (ugs.; sehr viele Schulden haben; nach Psalm 40, 13, wo König David die Anzahl seiner Sünden mit den Haaren auf seinem Haupt vergleicht); tief/bis über die, beide Ohren in -en stecken (ugs.; völlig verschuldet sein). 4. *[tief] in jmds. Schuld sein/stehen (geh.; jmdm. sehr zu Dank verpflichtet sein).
Schụld, die; -, -en [mhd. schulde, schult, ahd. sculd(a), zu: sculan = ↑"sollen" in dessen urspr. Bed. »schulden« u. eigtl. = Geschuldetes]: 1.