Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Schranke
Schrạn|ke, die; -, -n [mhd. schranke = absperrendes Gitter, zu ↑"schränken"]: 1. an einem Weg, einer Straße, einer Einfahrt o. Ä. installierte Vorrichtung, die im Wesentlichen aus einer ausreichend langen Stange besteht, die zur Sperrung der Durchfahrt, des Durchgangs aus senkrechter Stellung in die Waagerechte gebracht werden kann: die -n der Rennbahn, des Bahnübergangs; die S. wird geschlossen, heruntergelassen, geht hoch; das Auto durchbrach die geschlossene S.; Als Hotte die rotweiße S. passiert, die der Parkwächter vorsichtshalber geöffnet hat (Degener, Heimsuchung 157); ein Ehrfurcht gebietender Raum mit Schaltern und einer S. (Absperrung). Und hinter der S. ... saß ... mein Kanzler (Seghers, Transit 104); Ü heut aber schien ... zwischen mir und der Umwelt ... eine S. gefallen zu sein (Hesse, Steppenwolf 107); Die schmerzhaft empfundene S. zwischen Denken und Tun (Chr. Wolf, Nachdenken 66); dass er die -n, die die steife Tradition ... zwischen den Menschen aufgerichtet hatte, zum Teil durchbrach (Friedell, Auklärung 92); er stößt die S. ein, die zwischen ihm und dem Vertreter des Staates gesetzt ist (Spoerl, Maulkorb 103); *jmdn. in die -n fordern (eine Auseinandersetzung mit jmdm. erzwingen u. Rechenschaft von ihm verlangen; nach den Schranken, die die mittelalterlichen Turnierplätze abgrenzten); für jmdn. in die -n treten (für jmdn. entschieden eintreten; urspr. = stellvertretend für einen Schwächeren den Kampf mit dem Gegner aufnehmen); vor die, den -n des Gerichts (vor Gericht): jmdn. vor die -n des Gerichts laden; vor den -n des Gerichts stehen. 2. "Grenze" (2) des Erlaubten, Möglichen: Gesetzliche -n wirkten sich für den Kleinen wie für den Großen negativ aus (NZZ 27. 1. 83, 27); selbst der Persönlichkeit König Ludwigs waren moralische -n gesetzt, die nicht durchbrochen werden durften (Jacob, Kaffee 76); der Fantasie sind keine -n gesetzt (man darf seiner Fantasie freien Lauf lassen); die -n der Konvention überwinden; Dieses Grundrecht findet ... seine -n u. a. in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (NJW 19, 1984, 1129); keine -n mehr kennen, sich keinerlei -n auferlegen (hemmungslos, ohne Beherrschung sein); Ein Läufer, der gut läuft, wirft sich mit äußerster Willenskraft an die S. seines Könnens (Reinig, Schiffe 133); innerhalb der -n der Verfassung; *sich in -n halten (1. geh.; sich unter Anstrengung beherrschen; an sich halten. 2. nicht das erträgliche Maß übersteigen); etw. in -n halten (etw. in seinem Ausmaß das erträgliche Maß nicht übersteigen lassen); jmdn. in die/seine -n weisen/verweisen (jmdn. zur Mäßigung auffordern).
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