Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
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Schnellverfahren
Schnẹll|ver|fah|ren, das: 1. (bes. Technik) technisches Verfahren, bei dessen Anwendung ein Herstellungsprozess o. Ä. besonders schnell abläuft: beim Gefrieren von Lebensmitteln ein S. anwenden; *im S. (ugs.; innerhalb [unangemessen] kurzer Zeit): etw. im S. tun, erledigen, beigebracht kriegen. 2. (Rechtsspr.) Strafverfahren ohne vorausgehende schriftliche Anklage; beschleunigtes Verfahren.
Schnẹll|ver|fah|ren, das: 1. (bes. Technik) technisches Verfahren, bei dessen Anwendung ein Herstellungsprozess o. Ä. besonders schnell abläuft: beim Gefrieren von Lebensmitteln ein S. anwenden; *im S. (ugs.; innerhalb [unangemessen] kurzer Zeit): etw. im S. tun, erledigen, beigebracht kriegen. 2. (Rechtsspr.) Strafverfahren ohne vorausgehende schriftliche Anklage; beschleunigtes Verfahren.