Duden - Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 10 Bänden
Schiedskommission
Schieds|kom|mis|si|on, die (Rechtsspr.): 1. Schiedsgericht. 2. (DDR) gewählte Kommission in sozialen Wohnbereichen u. Genossenschaften sowie in Privatbetrieben, die über geringfügige Vergehen u. kleinere zivilrechtliche Streitigkeiten eigenverantwortlich entscheidet.
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